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Das Handelsregister verweist in einer Presseaussendung auf die Vorschrift für die Konsortien mit externer Tätigkeit, binnen zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres die Bilanz beim Handelsregister zu hinterlegen (Art. 2615-bis ZGB). Die Hinterlegung betrifft dabei nur die Bilanz (stato patrimoniale) und nicht den gesamten Jahresabschluss; laut Wortlaut der Bestimmung ist auch nicht die ents...
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