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Rom – Für die aus dem Ausland bezogenen Dividenden gilt die gleiche Abgeltungssteuer von 26 Prozent, wie für die Dividenden von inländischen Gesellschaften. Allerdings ist bei den ausländischen Dividenden zu unterscheiden, ob diese über eine Bank ausgezahlt oder ob diese direkt von der ausschüttenden Gesellschaft bezogen werden. Im ersteren Fall wird die Abzugsteuer von der Bank einbehalten, und d...
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