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Wie diese Zeitung schon mehrfach berichtet hat, ist mit Dekret Nr. 168/2001 eine Steuer auf die jährlich vorzunehmende Aufwertung der Abfertigungen eingeführt worden. Das Ausmaß dieses Steuerchens ist mit 11% festgelegt und die Zahlung hat in zwei Raten zu erfolgen, wobei
- 90% als Vorschuss innerhalb 16. Dezember eines jeden Jahres und
- der Saldo aufgrund der effektiven Aufwertung am 16. Febru...
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