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Bozen/Rom – Im Vorfeld der Parlamentswahlen am Sonntag, 24., und Montag, 25. Februar, erscheint es wichtig, eine kurze Übersicht auf die arbeitsrechtliche Behandlung jener Arbeitnehmer zu geben, welche als Wahlhelfer eingesetzt werden. Arbeitnehmer, die bei den Wahlen Mitglieder der Wahlsektionen sein werden, haben Anrecht auf Freistellung durch ihren Arbeitgeber und Entlohnung, wobei eine Zusatze...
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