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Bettenrechte-Verlängerung nur in strukturschwachen Gemeinden

TOURISMUS – Der SVP-Parteiausschuss hat sich darauf geeinigt, dass die Bettenstopp-Frist nur in strukturschwachen und abwanderungsgefährdeten Gemeinden verlängert werden soll.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
10. Februar 2026
in News
Lesezeit: 1 min read

Foto: Shutterstock / Dragon Images

Bozen – Am Montag hat der SVP-Parteiausschuss in der heiklen Bettenstopp-Diskussion einen Kompromiss gefunden, bei dem alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können.

Zur Erinnerung: Obwohl der Bettenstopp im Südtiroler Tourismus seit Sommer 2022 gilt, dürfen noch mindestens 12.000 Gästebetten errichtet werden. Es sind Bettenrechte, die schon vorher erworben wurden. Allerdings wurde für deren Realisierung eine Frist bis Ende September eingeführt. Bis dahin muss eine Baugenehmigung für das jeweilige Hotelprojekt vorliegen. Tourismuslandesrat Luis Walcher hat vorgeschlagen, die Frist generell um fünf Jahre zu verlängern, damit in den nächsten Monaten nicht auf Druck gebaut werden muss. Doch es gab Gegenwind, auch von Landeshauptmann Arno Kompatscher.

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Nun hat sich der SVP-Parteiausschuss nach intensiver Diskussion darauf geeinigt, dass die Verfallsfrist für die allermeisten Gemeinden bestehen bleiben soll. Eine Verlängerung können nur jene Gemeinden beschließen, die als strukturschwach bzw. abwanderungsgefährdet eingestuft werden. Die entsprechenden Kriterien soll die Landesregierung festlegen. Die Rede ist von maximal 25 Gemeinden, die in Frage kommen.

Dieser Weg ist noch nicht in Stein gemeißelt. Denn die SVP muss noch die Koalitionspartner von dieser Form der Bettenrechte-Verlängerung überzeugen. Großer Widerstand ist mit diesem Lösungsvorschlag aber nicht zu erwarten.

Vonseiten der SVP heißt es: „Strukturschwache oder abwanderungsgefährdete Gemeinden wie Martell, Schnals oder Ulten haben Tourismuszonen, würden eine moderate touristische Entwicklung sogar benötigen und werben daher schon seit Längerem um Betriebe. Ein unausweichlicher Verfall mit Ende September 2026 wäre dort mehr als ungünstig.“

Parteiobmann Dieter Steger erklärt: „Wir haben in einigen Gebieten des Landes die maximale touristische Kapazität erreicht. Deshalb ist die Bestätigung der Verfallsfrist grundsätzlich richtig. Gleichzeitig ist Südtirol größer und die Gemeinden haben unterschiedlichste Ausgangslagen. In dieser Situation Ungleiches gleich zu behandeln, wäre falsch.“

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