Bozen – Lange wurde darüber diskutiert, jetzt ist die endgültige Entscheidung gefallen: Die Landesregierung hat am Mittwoch in einer Sondersitzung die Frist für die Realisierung von Gästebetten in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen aufgeweicht. Dafür wurde die Verordnung über die Obergrenze von Gästebetten entsprechend abgeändert.
Zur Erinnerung: Im Zuge des Bettenstopps vor vier Jahren legte die Landespolitik fest, dass bestehende Bettenrechte innerhalb von vier Jahren – konkret bis Ende September 2026 – realisiert werden müssen. Ansonsten verfallen sie. Genauer gesagt muss bis dahin eine Baugenehmigung vorliegen.
Jetzt wird 56 Gemeinden, die als strukturschwach oder abwanderungsgefährdet eingestuft wurden, die Möglichkeit gegeben, die Frist um fünf Jahre zu verlängern. Da es in einigen dieser Gemeinden keine offenen Tourismuszonen gibt, betrifft es laut Tourismuslandesrat Luis Walcher „etwas mehr als 30 Gemeinden“.
Die Entscheidung, welche Bettenrechte verlängert werden, obliegt den Gemeinderäten. „Der Gemeinderat entscheidet für jede Zone getrennt. Bleibt die Gemeinde untätig, verfällt die Zone“, erklärt Walcher.
Die Landesregierung hat mehrere Auflagen vorgesehen. So darf ein Betrieb die Höchstgrenze von 150 Betten nicht überschreiten (wobei etwa für das von Athesia geplante 600-Betten-Almdorf in Schnals vier Betriebe zu je 150 Betten realisiert werden könnten). Und bei neuen Betrieben gilt die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie das „Nachhaltigkeitslabel Südtirol“ vorzuweisen. Damit einher geht etwa die Verwendung regionaler Lebensmittel.
Das sind die 56 Gemeinden, in denen die Bettenrechte theoretisch verlängert werden können:
Aldein, Altrei, Branzoll, Brenner, Franzensfeste, Freienfeld, Gargazon, Glurns, Graun, Gsies, Jenesien, Karneid, Kastelbell-Tschars, Klausen (nur Latzfons), Kuens, Kurtatsch, Laas, Laurein, Lüsen, Mals, Margreid, Martell, Mölten, Moos in Passeier, Mühlwald, Neumarkt, Partschins (nur Sonnenberg), Percha, Pfatten, Pfitsch (ausgenommen Wiesen), Prad, Prettau, Proveis, Ritten (ausgenommen Klobenstein und Oberbozen), Salurn, Sarntal, Schlanders, Schluderns, Schnals, St. Leonhard in Passeier (ausgenommen Hauptort), St. Martin in Passeier (ausgenommen Hauptort). St. Martin in Thurn, St. Pankraz, Sterzing, Stilfs, Taufers im Münstertal, Terlan, Truden, Ulten, U.l.F.i.W.-St. Felix, Vahrn, Villanders, Vintl, Vöran, Waidbruck und Wengen.


















