Bozen – Die Diskussion über den sogenannten Bettenstopp hat gestern auch den Landtag erreicht. Und er war Thema eines abendlichen Online-Austausches der Bürgermeister:innen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Luis Walcher.
Zur Erinnerung: Als Südtirols Politik 2022 beschlossen hat, den Tourismus zu deckeln, wurde festgelegt, dass sogenannte „erworbene Rechte“ – also Baurechte in ausgewiesenen Tourismuszonen, die schon zuvor zuerkannt worden waren – bis September 2026 gelten. Will heißen: Wer bis zum 30. September 2026 eine Baugenehmigung erhält, darf noch bauen. Dann ist Schluss.
Nun aber stellt sich heraus, dass die Frist in vielen Fällen problematisch ist. Nach dem Vorstoß von Tourismuslandesrat Luis Walcher, wonach die Frist verlängert werden solle, hat sich eine hitzige Diskussion über Für und Wider von Walchers Vorschlag entwickelt. Die SWZ hat ausführlich berichtet, wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. Und sie hat auch aufgezeigt, dass die Sache heikel ist, egal wie letztendlich entschieden wird.
Die Aussage des Landeshauptmanns
Im Rahmen der Fragestunde im Landtag hat am gestrigen Dienstag Landeshauptmann Arno Kompatscher noch einmal Stellung bezogen. In Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Andreas Leiter Reber stellte er klar, dass es sicher „keine allgemeine Verlängerung“ geben werde. Die beschlossene Frist bleibe aufrecht. SVP-intern werde derzeit aber diskutiert, ob es „Einzelfallbewertungen“ geben solle und ob folglich die erworbenen Baurechte unter ganz bestimmten Bedingungen über den 30. September 2026 hinaus gelten sollen. Wie diese Bedingungen aussehen könnten, ist derzeit offen.
Die Forderung der Gemeinden
Die Gemeinden möchten offenbar selbst entscheiden dürfen, in welchen Fällen die Frist verlängert werden soll. Sie wüssten am besten, was Sinn mache und was nicht, hieß es gestern. Dass damit der Druck auf Bürgermeister:innen und Gemeinderäte groß wird, liegt auf der Hand.
Der aktuelle Stand ist jedenfalls, dass die Bettenstopp-Frist gilt. Welche Tourismustreibenden in welchen Gemeinden und unter welchen Bedingungen darauf hoffen dürfen, eine Fristverlängerung zu erhalten, ist offen.



















