Bozen – Der Beschluss trägt die Nummer 785. Die Landesregierung hat am Freitagvormittag jene Änderungen zur Bettenrechte-Verlängerung abgesegnet, die in den vergangenen Tagen für Aufregung gesorgt hatten.
Die Vorgeschichte
Zur Erinnerung noch einmal die ganze (komplizierte) Geschichte: 2022 beschloss die Landespolitik im Zuge des sogenannten Bettenstopps, dass bestehende Bettenrechte, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung bestanden, innerhalb von vier Jahren geltend gemacht werden müssen. Konkret: Wenn bis Ende September 2026 keine Baugenehmigung vorliegt, verfällt das Recht auf den Bau von Gästebetten. Damit sollte dann feststehen, wie viele Gästebetten es in Südtirol gibt – dieser Wert sollte im Sinne einer touristischen Selbstbeschränkung als künftige Obergrenze gelten.
Mit dem Näherrücken des Termins und auch mit dem Wechsel von Arnold Schuler zu Luis Walcher im Amt des Tourismuslandesrates wurde im April 2026 nachgebessert: In einer Sondersitzung beschloss die Landesregierung, dass in 56 strukturschwachen und abwanderungsgefährdeten Gebieten die Frist um fünf Jahre verlängert wird. In den anderen Gemeinden hingegen sollten Bettenrechte verfallen, wie beschlossen.
Die neue Polemik
Nun hat Landesrat Luis Walcher für letztere Gemeinden neuerlich Änderungen vorgelegt. Im Wesentlichen geht es laut Walcher darum, dass die Frist für jene Fälle verlängert wird, wo Rekurse gegen eine Baugenehmigung vorliegen, und dass auch nach Ende September Änderungen an genehmigten Bauvorhaben vorgenommen werden dürfen.
Walcher spricht von einer Präzisierung der Rechtslage. Kritiker:innen – inklusive Ex-Tourismuslandesrat Arnold Schuler – hingegen sehen darin eine Aufweichung des Bettenstopps.
Während der Rat der Gemeinden seine Zustimmung gegeben hat, war das (nicht bindende) Gutachten des II Gesetzgebungsausschusses im Landtag negativ. Ausschlaggebend war die Enthaltung von Ex-Tourismuslandesrat Arnold Schuler.
Die Kritik der Sozialen Mitte
Auch die Soziale Mitte in der SVP stellte sich heute in einer Presseaussendung gegen ihren Parteikollegen Walcher. Das negative Gutachten des Gesetzgebungsausschusses sei ernst zu nehmen, heißt es dort. „Der Bettenstopp darf nicht Schritt für Schritt durch Ausnahmen ausgehöhlt werden. Wir brauchen eine klare Grenze für weiteres touristisches Wachstum“, wird die Vorsitzende Gabriele Morandell zitiert.
Die Landesregierung hat sich von alledem nicht beirren lassen. Sie ist offenbar von der Richtigkeit der Änderungen überzeugt.


















