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Bozen – Maximal 229.088 touristische Betten soll es in Südtirol geben dürfen. Diese Obergrenze entspricht dem Bestand, der Mitte der 1980er Jahre in Südtirol registriert worden ist – vor einem durch zahlreiche Betriebsschließungen bedingten Bettenschwund. Festgelegt ist die Betten-Obergrenze im Raumordnungsgesetz von 1997.
Demnach hat Südtirol derzeit noch ein „Betten-Wachstumspotenzial“ von etwa ...
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