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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2016 (Art. 1 Abs. 145 Ges. Nr. 208/2015) hat bekanntlich die Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts für multinational tätige Unternehmen eingeführt (Country-by-Country-Reporting). Es handelt sich dabei um eine Ergänzung der Verrechnungspreisdokumentation, also um einen zusätzlichen Bericht zu den bisherigen zwei Dokumenten, nämlich den Master-File sowie d...
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