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Rom – Auch bei Vorliegen einer Betriebsstätte darf eine Lieferung direkt vom Stammhaus an den Kunden nicht der Betriebsstätte zugerechnet werden. In zwei Beiträgen im „Il Sole – 24 Ore“ vom 4. November 2015 arbeiten Pierpaolo Maspes und Maurizio Bancalari dieses Thema mit Bezug auf zwei Arbeitspapiere des MwSt-Ausschusses der EU-Kommission und der nicht veröffentlichten Antwort der Einnahmenagentu...
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