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Rom – Aufgrund der zivilrechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht (insbesondere der Artikel 2104, 2105 und 2106 ZGB) hat der Arbeitgeber ein Weisungsrecht und damit auch ein Kontrollrecht gegenüber Arbeitnehmer:innen. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit für den Arbeitgeber, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen, um seine Anweisungen durchzusetzen und mögliche Vergehen (auch außerhalb des Arbeitsp...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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