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Bozen – Bis Ende 2011 galt in Südtirol im Falle der Inanspruchnahme privater Krankenhausdienste durch in Südtirol ansässige Personen ein einfaches Prinzip: Der öffentliche Gesundheitsdienst kam im Rahmen der sogenannten DRG-Klassifizierung (das Kürzel steht für Diagnosis Related Groups) für jene Kosten auf, die auch im Falle einer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus entstanden wären. Der ...
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