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Rom – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat letzte Woche ein interessantes Urteil in Sachen Veranstaltungsleistungen und Fortbildungskurse erlassen (Urteil C-647/17 vom 13. März 2019, Rs. Srf Konsulterna AB). Es geht im Einzelnen um die Bestimmung des Leistungsortes für Zwecke der MwSt, also um die Bestimmung des Landes, in welchem bei Fortbildungsveranstaltungen die MwSt zu entrichten ist. Dies ...
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