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Rom - Mit der Sommerverordnung 2009 (Art. 10 DL Nr. 78/2009) sind gravierende Einschränkungen für die sogenannte externe Verrechnung von MwSt-Guthaben von mehr als 10.000 Euro eingeführt worden. Die Neuerungen gelten ab 2010 und betreffen dabei auch die bestehenden Guthaben aus den Vorjahren.
Die Einschränkungen wurden vorgesehen, um den Betrug mit der Verrechnung im Zahlungsvordruck F24 von nich...
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