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Mit Schreiben Prot. 25 Nr. 7001 vom 4. Juni 2007 bestätigt das Arbeitsministerium auf eine diesbezügliche Anfrage noch einmal ausdrücklich eine bereits bekannte Regelung. Es geht um den Kündigungsschutz von Frauen in der Zeit von der obligatorischen Arbeitsenthaltung und bis zum Zeitpunkt, an welchem das Kind ein Jahr alt wird. Dafür gibt es die Regelung, dass vom Zeitpunkt der ärztlichen Feststel...
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