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Bozen - Die Schaffung der EU hatte zur Folge, dass es heute aus der Sicht von deren Mitgliedsländern gewissermaßen zwei Arten von Ausland gibt, nämlich die anderen EU-Staaten und die Drittländer. Dieser Überblick beschäftigt sich mit Regeln im EU-Binnenmarkt. Einreise und Aufenthalt - EU-Bürger benö;tigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis; für Aufenthalte bis zu drei M...
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