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Rom – Die Eilverordnung, mit welcher Ende September die Fristen für die Selbstanzeige auf den 30. November 2015 aufgeschoben wurden, ist vom Senat mit nur drei Änderungen genehmigt worden (DL Nr. 153 vom 30.9.2015). Sie wurde nun an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet, in der sie bis 29. November endgültig ratifiziert werden muss. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeit der Steuerämter für di...
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