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Rom - Bei Abfassung der MwSt-Jahreserklärung können sich bestimmte, nicht alltägliche Sachverhalte ergeben, die einiges Kopfzerbrechen bereiten.
Nachfolgend zwei Fälle aus der Praxis, deren Lösung einige Nachforschungen erfordert. Sie betreffen Importe über ein sogenanntes Fiskallager und die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte.
Aus logistischen und steuerlichen Gründen werden aus Drittländ...
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