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Mit Rundschreiben Nr. 12/2004 vom 28. April hat das Arbeitsministerium Richtlinien betreffend die Arbeitsmöglichkeiten in Italien der Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien. Ungarn, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern herausgebracht. Im Folgenden in Kürze ein erster Überblick über die neue Situation ab dem 1. Mai 2004 (Datum des EU-Beitritts der erwähn...
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