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Rom – Das erste, zur Corona-Pandemie von der Regierung erlassene Maßnahmenpaket hat unter anderem beschränkt für 2020 den Werbebonus geändert: Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Bonus wird erweitert, das Ausmaß des Steuerbonus herabgesetzt und die Fristen für die Vormerkungsanträge werden aufgeschoben (wir haben darüber bereits in einem Beitrag in der SWZ Nr. 14/20 vom 10. April 2020 a...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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