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Brüssel – Der EU-Rat hat mit Beschluss vom 8. November 2016 Italien für weitere drei Jahre die Ermächtigung erteilt, bis 31. Dezember 2019 den beschränkten Vorsteuerabzug von 40 Prozent für die Anschaffung von Personenwagen und die entsprechenden Betriebskosten vorzusehen. Als Personenwagen gelten dabei die Fahrzeuge, die für die Beförderung von bis zu acht Personen (zzgl. Fahrer) zugelassen sind ...
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