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Rom – Das Tablet oder der Tablet-PC finden nun auch im beruflichen Bereich eine immer breitere Anwendung. Der Fiskus hat sich bislang allerdings nicht ausdrücklich zur steuerlichen Behandlung dieser Geräte geäußert, die aufgrund ihrer Handlichkeit und Flexibilität offensichtlich sehr gern auch für private Zwecke verwendet werden. Nachfolgend soll anhand der geltenden Steuerbestimmungen und in Anle...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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