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Rom – In der Praxis kommt es häufig vor, dass die MwSt-Zahlung einer bestimmten monatlichen oder vierteljährlichen Abrechnung nicht gezahlt wird, und dass sich dann in einer der folgenden Abrechnungen oder in der MwSt-Jahreserklärung ein Guthaben ergibt. Dieser Fehler kann in der MwSt-Jahreserklärung berichtigt werden. Die entsprechenden Aspekte werden in den kürzlich veröffentlichten Klarstellung...
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