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Rom – Am vergangenen 12. März wurde vom Senat der Gesetzesentwurf Nr. 1155 genehmigt und der Haftungsrahmen des Überwachungsorgans neu definiert. Im Wesentlichen werden dadurch eine Haftungsbeschränkung, bemessen an der jährlichen Vergütung, und eine Verjährungsfrist eingeführt.
Die Neuerung betrifft Überwacher sowohl in monokratischer als auch in kollegialer Form, und zwar auch dann, wenn diese m...
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