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Wenn Zweifel über den Anwendungsbereich der MwSt oder über die Höhe des Steuersatzes bestehen, wird in der Praxis vielfach die Steuer angelastet oder der höhere Satz angewandt. Auch diese gut gemeinte und vorsichtshalber angewandte Lösung ist aber nicht richtig: Der Erwerber bzw. Leistungsempfänger darf nämlich nur die tatsächlich für den betreffenden Umsatz geschuldete MwSt als Vorsteuer abziehen...
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