Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Ein mittlerweile doch immer wieder auftretender Sachverhalt für die Arbeit am Bau betrifft jene Unternehmen, welche vorwiegend keine Bauarbeiten erbringen, sondern eine andere Haupttätigkeit haben. Beispiele dafür sind Baustoffhändler oder Montagebetriebe, die ab und zu für Kunden auch kleinere Bauarbeiten durchführen. Diese Unternehmen wenden den Kollektivvertrag für Handel oder Metallindus...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.