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Laut Steuerreform sollten eigentlich die nicht gewerblichen Körperschaften (z.B. Verbände, Vereine, u.a.) den natürlichen Personen gleichgestellt und folglich der progressiven Ire unterworfen werden. Bis zur Einführung dieses Teiles der Reform (mit den beiden Sätzen 23 und 33 Prozent sowie Ersetzung der Irpef) sehen die Übergangsbestimmungen vorübergehend die Beibehaltung der Einkommensteuer der K...
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