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Rom – Das Verfassungsgericht hat kürzlich in einem Urteil (Nr. 21/2024 vom 20. Februar 2024) die Nichtabzugsfähigkeit der Gemeindesteuer Imu von der Bemessungsgrundlage der Wertschöpfungssteuer Irap als legitim erklärt. Die Kläger haben versucht, die Verfassungswidrigkeit mit den gleichen Argumenten zu begründen, welche die ursprüngliche Nichtabzugsfähigkeit für Zwecke der Einkommensteuern vorgese...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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