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Die Haftung der Geschäftsführer einer GmbH wird erstmals wesentlich anders geregelt als jene der Geschäftsführer einer AG. Außerdem besteht (fast) kein Verweis mehr auf die Vorschriften der AG, und die Haftungsklage gegen die Geschäftsführer bedarf keines Gesellschafterbeschlusses.
Wann besteht Haftungsrisiko? - Die nach italienischem Recht geregelte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ...
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