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Rom – Mit einer Verordnung vom 20. Februar 2015 hat das Finanzministerium die Voraussetzungen für die beschleunigte Erstattung der MwSt-Guthaben aus der „gespaltenen Zahlung“ für Umsätze gegenüber öffentlichen Körperschaften gelockert. Für diesen Fall ist das Erstattungsverfahren mit Bezug auf den durchschnittlichen MwSt-Satz vorgesehen. Es kann allerdings nur das Guthaben bis zur Höhe der aufgrun...
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