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Rom – Für die Zustellung von Festsetzungsbescheiden galt bislang das Verfahren, das die nichtauffindbaren Personen betrifft. Das Verfassungsgericht hat diese Bestimmung in einem Urteil als verfassungswidrig erklärt (Urteil Nr. 366 vom 7.11.2007). Nun hat sich auch der Kassationsgerichtshof damit befasst (Urteil Nr. 618 vom 12.1.2018). Man hat diesbezüglich das Verfahren der internationalen Zusamme...
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