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Rom – Auf Anfrage einer Flugschule behandelt die Einnahmenagentur in einer Auskunft (Nr. 162 vom 1. Juni 2020) die Anwendung der MwSt-Befreiung für den Flugunterricht. Der schulische und universitäre Unterricht ist bekanntlich MwSt-frei (Art. 10 Ziffer 20 MwStG). Die Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2020 (Art. 32 DL Nr. 124/2019) hat allerdings infolge eines EuGH-Urteils (C-449/17) die Leistu...
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