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Das ehemalige Arbeitsbuch, in das die Arbeitgeber alle wichtigen Daten über die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer eintragen mussten, ist wie berichtet abgeschafft worden. An seine Stelle tritt laut Biagi-Reformdekret Nr. 276 aus dem Jahre 2003 (Artikel 2, Buchstabe i) ein „libretto formativo“, was wir hier mit „Bildungsnachweis“ oder „Bildungsausweis“ übersetzen wollen. In diesem Bildungsnach...
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