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Das für die Handelskammern zuständige Ministerium für gewerbliche Angelegenheiten hat Ende Jänner mit Durchführungsverordnung die Verwaltungsstrafen neu geregelt und an jene im Steuerrecht angepasst; die Verordnung ist Anfang Mai in Kraft getreten. Sie gilt demnach erst für Fehler und Unterlassungen ab Mai 2005.
Gleichzeitig wird aber als Sonderbestimmung für 2001 und 2002 die Möglichkeit einer a...
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