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Rom – Im Jahresabschluss 2022 kann erstmals eine wesentliche, mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung im Sommer des letzten Jahres eingeführte Vereinfachung angewandt werden. Es handelt sich um die Erfassung von Buchhaltungsfehlern, insbesondere in Bezug auf die periodengerechte, zeitliche Zuordnung sowie die steuerliche Wirkung und Anerkennung derselben (Art. 8 DL Nr. 73/2022). Die entsprech...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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