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Berichtigung von Buchhaltungsfehlern steuerlich anerkannt

SOFORTIGE STEUERLICHE GÜLTIGKEIT – Die Berichtigung von buchhalterischen Fehlern, die ab 2022 vorgenommen werden, insbesondere in Bezug auf die periodengerechte Zuordnung, wird nun steuerlich anerkannt. Dies gilt auch für die Berichtigung von früheren Fehlern.

Walter Großmann von Walter Großmann
10. März 2023
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
Freistellungsbescheinigung für Lohnsteuern aus Werkverträgen

Foto: Shutterstock

Rom – Im Jahresabschluss 2022 kann erstmals eine wesentliche, mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung im Sommer des letzten Jahres eingeführte Vereinfachung angewandt werden. Es handelt sich um die Erfassung von Buchhaltungsfehlern, insbesondere in Bezug auf die periodengerechte, zeitliche Zuordnung sowie die steuerliche Wirkung und Anerkennung derselben (Art. 8 DL Nr. 73/2022). Die entsprech...

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Ausgabe 09-23, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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