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Rom – Bei Abfassung der Einkommenserklärung erkennt man ab und an Fehler, die in der vorherigen Steuererklärung begangen wurden. Diese können bis zum Ablauf der Verjährungsfristen berichtigt werden, vorausgesetzt es wurde eine gültige Steuererklärung abgegeben und es wurde noch kein Bescheid zugestellt. Als gültig und fristgerecht abgegeben gelten dabei auch die Erklärungen, die zwar verspätet, ab...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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