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Rom – Die Meldung der Sach- und Finanzvermögen im Ausland und der entsprechenden Erträge im Vordruck RW haben, wie bereits erwähnt, alle Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Italien vorzunehmen (unbeschränkt Steuerpflichtige). Dies betrifft auch Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, und umgekehrt, die Inländer, die ins Ausland ausgewandert sind, aber den meldeamtlichen Wohnsitz ni...
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