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Rom – Innerhalb der Abgabefrist für die Steuererklärung „Unico 2013“ vom 30. September können bekanntlich auch Fehler in der letztjährigen Steuererklärung „Unico 2012“ für die Steuerperiode 2011 berichtigt werden. Es kann sich dabei um Fehler zugunsten oder zulasten des Steuerpflichtigen handeln.
Bei Fehlern zu eigenem Gunsten kann das etwaige Guthaben sofort für die horizontale Verrechnung für ge...
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