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Rom - Mit Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (vom 4. Dezember 2009; Staatliches Amtsblatt vom 15. Dezember 2009) wurde kürzlich der gesetzliche Zinsfuß von bisher 3 auf 1 Prozent herabgesetzt. Der neue Zinssatz gilt ab 1. Jänner 2010 für das gesamte Kalenderjahr 2010 und, bis auf Widerruf oder Änderung, auch für die Folgejahre.
Der im ZGB vorgesehene gesetzliche Zinsfuß (Art....
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