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Man unterscheidet zwischen Berichtigungen aufgrund von Gut- oder Lastschriften, Behebung von Unterlassungen und Berichtigung von anderen Fehlern.
Bei Berichtigungen durch Gut- oder Lastschriften (Art. 26 MwStG) sind die entsprechenden Unterlagen in der Intra-Meldung der Periode zu berücksichtigen, in welcher diese verzeichnet werden. Dies gilt für die Berichtigung von Lieferungen und von Dienstlei...
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