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Rom - Für Vergütungen und Leistungsprämien, die den Arbeitnehmern für Produktivitätssteigerungen gewährt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersatzsteuer von 10 Prozent angewandt werden. Die für 2011 neu aufgelegte Begünstigung verlangt aber, dass die Prämien und die entsprechenden Zielsetzungen in einem betrieblichen oder territorialen Abkommen mit den Arbeitnehmervertretern festge...
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