Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2024 ist für die Unternehmen die Möglichkeit vorgesehen worden, die Bestände bzw. Vorräte zum 1. Jänner 2023 begünstigt zu berichtigen (Art. 1 Abs. 78-85 Ges. Nr. 213/2023). Diesbezüglich ist nun mit der sogenannten Omnibus-Verordnung (Art. 7 DL Nr. 113/2024; vgl. SWZ 32/24) für die entsprechenden Zahlungen ein Aufschub bis 30. September 2024 vorgesehen worden. Der Au...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.