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Das Ministerium für gewerbliche Angelegenheiten (vormals Industrieministerium) hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung für die freiwillige Berichtigung der unterlassenen Zahlung von Handelskammergebühren ausgearbeitet, der nun vom Staatsrat genehmigt worden ist. Es geht dabei insbesondere um die Gebühren für die Jahre 2001 und 2002; die entsprechende Berichtigung kann bis 31. März 2005 vorge...
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