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Bozen – Die Landesabteilung Arbeit erinnert in einer Aussendung daran, dass Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten innerhalb 30. April wieder den periodischen Bericht über die innerbetriebliche Beschäftigungssituation der Frauen und Männer verfassen müssen. Die Pflicht ist laut Staatsgesetz alle zwei Jahre zu erfüllen. Der Bericht betrifft die Beschäftigungssituation 2010 und 2011. Neu für die...
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