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Rom – Für die auf dem restlichen Staatsgebiet geltende Gemeindeimmobiliensteuer IMU ist eine Befreiung für die landwirtschaftlichen Grundstücke in Berggemeinden vorgesehen. Die Berggemeinden sollten gemäß einer im Jahr 2012 erlassenen Bestimmung mit Wirkung 2014 restriktiver festgelegt werden. Letzten Montag hat die Einnahmenagentur mittels Pressemitteilung eine Verordnung angekündigt, mit welcher...
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