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Verkehrswert für Immobilien - Mit der Sommerverordnung (Dl Nr. 232/2006) wurde bei der Übertragung von Gebäuden, seitens der Unternehmen, für Zwecke der MwSt, der Einkommensteuern und der Registersteuer vorgesehen, dass diese auf der Grundlage des Verkehrswertes zu erfolgen haben bzw. aufgrund dieses Wertes überprüft werden. Der Bezug auf den Katasterwert wurde im Wesentlichen abgeschafft. Nun wir...
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