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Die Vorschriften für die Berechnung der Handelskammergebühren sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Es gilt weiterhin die so genannte salvatorische Klausel, wonach für die in der ordentlichen Sektion eingetragenen Unternehmen die Jahresgebühr 2006 nicht mehr betragen darf als jene des Vorjahres; sie kann allerdings bei Umsatzrückgang weniger betragen.
Wir bringen nachfolgend zur Erinn...
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