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Rom – Um eine unterschiedliche Auslegung der Bestimmungen im Bereich der Beitragspflichten und Inanspruchnahme von Beitragsbegünstigungen durch die Aufsichtsorgane zu vermeiden, hat das Nationale Arbeitsinspektorat verschiedene Klarstellungen erlassen. Vor rund elf Jahren wurde mit dem Haushaltsgesetz 2007 (Artikel 1, Absatz 1175, G. Nr. 296/2006 – mit Wirkung ab 1. Juli 2007) bestimmt, dass die I...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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