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Rom/Bozen – Wie in einer ersten Mitteilung bezüglich der in der Sonderverwaltung („gestione separata“) versicherten Personen vom INPS bekannt gegeben, ist der Hauptbeitragssatz für die dort eingetragenen Personen ohne anderweitige Pflichtversicherung für 2015 um drei Prozentpunkte von vorher 27,72% auf nunmehr 30,72% der gezahlten Entgelte angehoben worden. Nun ist aber durch eine Korrektur im „Mi...
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